08.09.2026

Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

Kennzeichnungspflicht von bestimmten Inhalten, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden.

Ab dem 2. August gilt eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

Ein Bild für Social Media ist schnell erstellt. Ein paar Worte eingeben, kurz auswählen, fertig. Doch spätestens bei der Veröffentlichung stellt sich seit dem 2. August 2026 eine neue Frage:

Muss dieser Inhalt als KI-generiert gekennzeichnet werden?

Mit dem europäischen „AI-Act“ gelten neue Transparenzregeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Das Ziel ist klar: Menschen sollen erkennen können, ob sie mit einer KI kommunizieren oder ob ein Inhalt künstlich erzeugt beziehungsweise erheblich verändert wurde.

Dabei gilt jedoch nicht: Jeder Einsatz von KI braucht automatisch ein sichtbares Warnschild.

Besonders relevant sind Bilder, Videos und Stimmen

Wer sogenannte Deepfakes veröffentlicht, also täuschend echt wirkende, künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Videos oder Stimmen, muss offenlegen, dass der Inhalt mithilfe von KI erstellt wurde.

Auch bei einer Telefonstimme, einem Chatbot, also einem automatisierten digitalen Gesprächssystem, oder einem digitalen Assistenten muss grundsätzlich erkennbar sein, dass kein Mensch antwortet.

Für Unternehmen, Vereine, Händler und gewerblich genutzte Social-Media-Kanäle bedeutet das: KI-generierte Inhalte sollten nicht kommentarlos wie echte Aufnahmen veröffentlicht werden. Ein klarer Hinweis wie „Bild wurde mit KI erstellt“ oder „KI-generierte Darstellung“ schafft Transparenz und verhindert Missverständnisse.

Und was gilt für Texte?

Eine mit KI vorbereitete E-Mail, Produktbeschreibung oder Stellenanzeige muss nicht pauschal gekennzeichnet werden.

Anders kann es bei Texten sein, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren. Wurde ein solcher Text vollständig durch KI erzeugt und nicht redaktionell geprüft, ist eine Kennzeichnung erforderlich.

Prüft und bearbeitet ein Mensch den Inhalt und übernimmt das Unternehmen die redaktionelle Verantwortung, greift diese Kennzeichnungspflicht in der Regel nicht.

Eine einfache Regel für den Alltag

KI darf unterstützen. Die Verantwortung bleibt beim Menschen. Prüfen Sie Inhalte vor der Veröffentlichung, kennzeichnen Sie künstlich erzeugte Darstellungen klar und verwenden Sie KI-Bilder niemals so, dass sie mit echten Personen, Produkten oder Situationen verwechselt werden können.

Transparenz ist dabei keine lästige Pflicht. Sie schützt die Menschen, die Ihre Inhalte sehen, und die Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier.